Seitenbereiche

Wollen Sie stets
HÖHER hinaus?

Mit uns erreichen Sie Ihre Ziele!

Logo: Symbol

Kaufen oder mieten?

/steuernews_aerzte/

Wird eine Praxis neu eröffnet, so ist vorab die Entscheidung zu treffen, ob die Immobilie gekauft oder gemietet werden soll. Nachfolgend finden Sie einige steuerliche Überlegungen.

Kaufen

Wird eine Immobilie (Haus oder Wohnung) gekauft, geht der Wert ins Betriebsvermögen über. Zu diesem Zweck führen auch Einnahmen/Ausgaben-Rechner ein Anlagenverzeichnis. Am Jahresende wird eine Abschreibung vorgenommen.

Zumeist wird ein Teil des Kaufpreises durch einen Kredit finanziert. Die hierbei anfallenden Kreditzinsen stellen auch Betriebsausgaben dar und mindern so neben der Abschreibung zusätzlich den Gewinn. Wird die gesamte Praxis in späteren Jahren verkauft, unterliegt der Veräußerungsgewinn der Einkommensteuer.

Dabei muss ein Übergang vom Einnahmen/Ausgaben-Rechner zu einem Betriebsvermögensvergleich durchgeführt werden.

Mieten

Die Miete stellt in vollem Ausmaß einen Aufwand dar. Dabei ist darauf zu achten, dass der Vermieter nach Möglichkeit keine Umsatzsteuer in Rechnung stellt.

Durch die unechte Steuerbefreiung der Ärzte können Sie sich die sonst gezahlte Umsatzsteuer nicht durch einen Vorsteuerabzug zurückholen.

Privatnutzung

Nutzen Sie die Immobilie auch privat, so ist sowohl beim Kauf als auch bei der Miete ein Privatanteil auszuscheiden.

Beim Kauf ist der Privatanteil von der Abschreibung und den gegebenenfalls anfallenden Kreditzinsen zu berechnen. In beiden Fällen muss zusätzlich noch ein Privatanteil von den Betriebskosten berechnet werden (z.B. Kosten für Müll, Wasser und Kanal).

Neben den steuerlichen Überlegungen spielen bei dieser Frage noch sehr viele andere Faktoren eine Rolle. Auch sind Änderungen in diesem Bereich durch das aktuelle Sparpaket geplant. Diese Entscheidung sollte deshalb gründlich durchdacht werden.

Stand: 09. Februar 2012

Bild: stefanfister - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns

Profitieren Sie von individuellem Service auf den Gebieten der Steuerberatung und der betriebswirtschaflichen Beratung unserer Kanzlei in Bruck/Mur. Jetzt Erstgespräch vereinbaren!

Mag. Fluch Steuerberatungs GmbH
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.