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Rechtsformwahl: Was ändert sich 2024 aus steuerlicher Sicht?

Steuernews-TV Juni 2024

Rechtsformwahl: Was ändert sich 2024 aus steuerlicher Sicht?

Sie sind auf der Suche nach der optimalen Rechtsform für Ihr Unternehmen? Bei der Wahl der Rechtsform sollten Sie auch die steuerliche Optimierung bedenken – hier haben sich im Jahr 2024 schon einige wichtige Änderungen ergeben. In unserer aktuellen Ausgabe von Steuernews-TV informieren wir Sie über die wesentlichen geänderten Einflussfaktoren.

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Textabschrift des Videos (Transkription)

Rechtsformwahl: Was ändert sich 2024 aus steuerlicher Sicht?

Bei der Auswahl der optimalen Rechtsform ist neben anderen Einflussfaktoren immer auch an die steuerliche Optimierung zu denken. Hier haben sich einige Einflussfaktoren im Jahr 2024 geändert:

  • Der Körperschaftsteuersatz ist auf 23 % und auch die Mindestkörperschaftsteuer ist von 1.750 € pro Jahr auf 500 € pro Jahr gesunken.
  • Der Einkommensteuersatz ist in den letzten beiden Jahren in zwei Stufen gesunken. Die Grenzbeträge der Einkommensteuerstufen sowie einige Absetzbeträge werden jährlich entsprechend der Inflation angepasst.
  • Die Obergrenze des Grundfreibetrages des Gewinnfreibetrages liegt ab 2024 bei 33.000 €.
  • Seit 2023 ist für bestimmte Investitionen ein Investitionsfreibetrag steuerlich lukrierbar. Der Investitionsfreibetrag steht sowohl natürlichen Personen wie auch GmbHs zu, während der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag nur unter bestimmten Voraussetzungen bei natürlichen Personen ansetzbar ist.

Für Rechtsformentscheidungen muss immer die individuelle Situation genau beleuchtet werden.

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