Umsatzsteuervoranmeldung ab 2011 |
Durch eine Änderung des Abgabenänderungsgesetzes 2010 ergaben sich Änderungen zu den Meldepflichten zur Umsatzsteuer ab 2011. Durch eine Änderung des Abgabenänderungsgesetzes 2010 ergaben sich Änderungen zu den Meldepflichten zur Umsatzsteuer ab 2011.Abhängig vom Vorjahresumsatz müssen Unternehmer eine Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) entweder monatlich oder vierteljährlich erstellen. Die UVA muss aufbewahrt werden und ab Erreichen von bestimmten Grenzwerten an das Finanzamt übermittelt werden. Vorjahresumsatz bis € 30.000,00UVA-Zeitraum: vierteljährlich Vorjahresumsatz bis € 100.000,00UVA-Zeitraum: vierteljährlich Vorjahresumsatz über € 100.000,00UVA-Zeitraum: monatlich UmsatzsteuerjahreserklärungKleinunternehmer, die keine Umsatzsteuer zu entrichten haben, sind von der Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung befreit, sofern ihr Umsatz im Veranlagungszeitraum geringer als € 30.000,00 ist. Diese Grenze lag bisher bei € 7.500,00. Bei der Umsatzgrenze bleiben die Umsätze aus Hilfsgeschäften einschließlich der Geschäftsveräußerung außer Ansatz. Stand: 10. Juni 2010 |







