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Abgabenänderungsgesetz 2009Ein neues Abgabenänderungsgesetz soll unter anderem die geltenden Erhöhungen bei Pendlerpauschale und Kilometergeld bis 31.12.2010 verlängern. [mehr]
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Abgabenänderungsgesetz 2009


Ein neues Abgabenänderungsgesetz soll unter anderem die geltenden Erhöhungen bei Pendlerpauschale und Kilometergeld bis 31.12.2010 verlängern.

Pendlerpauschale

Das Pendlerpauschale wurde ab 1.7.2008 erhöht und brachte so vielen Pendlern eine erhöhte Ersparnis von der Einkommensteuer. Dies wurde mit dem zu diesem Zeitpunkt sehr hohen Treibstoffpreisen begründet. Die Erhöhung wurde damals allerdings mit 31.12.2009 befristet. Das Abgabenänderungsgesetz hat nun diese befristete Erhöhung bis 31.12.2010 verlängert. Auch der Pendlerzuschlag zur Negativsteuer wurde bis 31.12.2010 verlängert. Als Negativsteuer wird ein Teil der Einkommensteuer bezeichnet, die nach Anwendung des Tarifs und nach Berücksichtigung der Absetzbeträge negativ ist und unter bestimmten Voraussetzungen gutgeschrieben wird. Liegen nun zusätzlich die Voraussetzungen für die Pendlerpauschale vor, erhöht sich die Gutschrift.

Kilometergeld

Analog zum Pendlerpauschale wurde auch per 1.7.2008 das Kilometergeld gemäß Reisegebührenvorschrift auf € 0,42 erhöht. Auch diese Erhöhung war befristet und wird nun bis 31.12.2010 verlängert.

Bauarbeiter

Eine Neuregelung der Auszahlung des Urlaubsentgelts für Arbeitnehmer, die dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz unterliegen, bedeutet, dass die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse in diesen Fällen die Pflichten des Arbeitgebers übernimmt und die Lohnsteuer nach den Vorschriften, die für den Arbeitgeber gelten, zu berechnen und einzubehalten hat. Ebenso ist ein Lohnzettel auszustellen.

Verbrauchssteuerpflichtige Waren

Weiters wird die Rechtsgrundlage für die EU-weite Einführung des IT-Verfahrens EMCS (Excise Movement and Control System) gelegt, mit dem die Überwachung der Beförderung verbrauchssteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung erleichtert wird.

Änderungen im Körperschaftsteuergesetz

Entsprechend dem Gemeinschaftsrecht ist es erforderlich, ausländische Einrichtungen, die mit einer inländischen Pensionskasse vergleichbar sind, steuerlich gleich zu behandeln wie inländische Pensionskassen.

Stand: 11. November 2009

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