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Steuerspar-Checkliste zum Jahreswechsel 2008/09Vor dem Jahreswechsel ist die Arbeitsbelastung bei jedem sehr groß. Vieles muss unbedingt noch vor dem 31.12.2008 erledigt werden. Trotzdem [mehr]
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Umsatzsteuersatz für Medikamente ab 1.1.2009 auf 10 % gesenktDie Umsatzsteuer auf Arzneimittel wird ab 1.1.2009 von 20 % auf 10 % halbiert. Dieses „Wahlzuckerl“, vom Nationalrat am 24.9.2008 [mehr]

Umsatzsteuersatz für Medikamente ab 1.1.2009 auf 10 % gesenkt


Die Umsatzsteuer auf Arzneimittel wird ab 1.1.2009 von 20 % auf 10 % halbiert. Dieses „Wahlzuckerl“, vom Nationalrat am 24.9.2008 beschlossen, wurde nun am 20.10.2008 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Werden Medikamente verabreicht, um vom Patienten sofort eingenommen zu werden, gehört dies als übliche Nebenleitung zur USt-befreiten ärztlichen Heiltätigkeit. Umsätze aus Medikamentenverkauf, die zur Einnahme durch den Patienten außerhalb der Ordination  vorgesehen sind, sind nun ab 1.1.2009 mit 10 % zu versteuern. Dies betrifft somit natürlich auch die Umsätze aus einer Hausapotheke.

Wie bisher gilt:

Rezeptgebühren werden von Ärzten im Namen und für Rechnung der Sozialversicherungsträger eingehoben und sind damit Durchlaufposten. Die Rezeptgebühren sind daher nicht USt-pflichtig. Sonstige Gesundheitsprodukte sind als Hilfsgeschäfte des Arztes mit 20 % USt- pflichtig. Nahrungsergänzungsprodukte (soferne sie unter die begünstigten Gegenstände fallen) sind mit 10 % USt-pflichtig.
Für diese Produkte wird auch beim Einkauf üblicherweise 10 % Vorsteuer berechnet.

Beachten Sie, dass also rechtzeitig eventuelle Änderungen in Ihren EDV-Programmen zu erfolgen haben bzw. der richtige USt-Satz zu speichern ist. Auch alle schriftlichen Informationen, die den Preis  und den USt-Satz der Medikamente anführen, müssen angepasst werden.

In der gleichen Nationalratssitzung vor der Wahl wurden auch noch folgende Änderungen beschlossen, die ab 1.1. 2009 in Kraft treten:
Zuschläge für die ersten zehn Überstunden im Monat bleiben steuerfrei. Nächtigungsgelder, die aufgrund einer lohngestaltenden  
Vorschrift verpflichtend zu zahlen sind, sollen ab 2009 wieder steuerfrei ausbezahlt werden können.
Die Familienbeihilfe wird künftig dreizehnmal jährlich ausbezahlt.

Stand: 17. November 2008

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