Umsatzsteuersatz für Medikamente ab 1.1.2009 auf 10 % gesenkt |
Die Umsatzsteuer auf Arzneimittel wird ab 1.1.2009 von 20 % auf 10 % halbiert. Dieses „Wahlzuckerl“, vom Nationalrat am 24.9.2008 beschlossen, wurde nun am 20.10.2008 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Werden Medikamente verabreicht, um vom Patienten sofort eingenommen zu werden, gehört dies als übliche Nebenleitung zur USt-befreiten ärztlichen Heiltätigkeit. Umsätze aus Medikamentenverkauf, die zur Einnahme durch den Patienten außerhalb der Ordination vorgesehen sind, sind nun ab 1.1.2009 mit 10 % zu versteuern. Dies betrifft somit natürlich auch die Umsätze aus einer Hausapotheke. Wie bisher gilt:Rezeptgebühren werden von Ärzten im Namen und für Rechnung der
Sozialversicherungsträger eingehoben und sind damit Durchlaufposten. Die
Rezeptgebühren sind daher nicht USt-pflichtig. Sonstige
Gesundheitsprodukte sind als Hilfsgeschäfte des Arztes mit 20 % USt-
pflichtig. Nahrungsergänzungsprodukte (soferne sie unter die begünstigten
Gegenstände fallen) sind mit 10 % USt-pflichtig. Beachten Sie, dass also rechtzeitig eventuelle Änderungen in Ihren EDV-Programmen zu erfolgen haben bzw. der richtige USt-Satz zu speichern ist. Auch alle schriftlichen Informationen, die den Preis und den USt-Satz der Medikamente anführen, müssen angepasst werden. In der gleichen Nationalratssitzung vor der Wahl wurden auch noch
folgende Änderungen beschlossen, die ab 1.1. 2009 in Kraft treten: Stand: 17. November 2008 |







