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Steuerspar-Checkliste zum Jahreswechsel 2008/09Vor dem Jahreswechsel ist die Arbeitsbelastung bei jedem sehr groß. Vieles muss unbedingt noch vor dem 31.12.2008 erledigt werden. Trotzdem [mehr]
Arzt haftet für unqualifizierte VertretungDie beklagte Zahnärztin suchte über ein an einer Universitätsklinik aufliegendes Stellenangebot einen Kollegen, der in ihrer Ordination mitarbeiten und sie [mehr]
Wie sicher ist mein Geld auf der Bank?Angesichts der aktuellen Finanzkrise wurden gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen, um zur Beruhigung der Situation beizutragen. [mehr]
Umsatzsteuersatz für Medikamente ab 1.1.2009 auf 10 % gesenktDie Umsatzsteuer auf Arzneimittel wird ab 1.1.2009 von 20 % auf 10 % halbiert. Dieses „Wahlzuckerl“, vom Nationalrat am 24.9.2008 [mehr]

Wie sicher ist mein Geld auf der Bank?


Angesichts der aktuellen Finanzkrise wurden gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen, um zur Beruhigung der Situation beizutragen.

Unterstützung der österreichischen Banken

Einige neue Gesetze zielen darauf ab, das Vertrauen zwischen den Banken wieder zu stärken und ermöglichen dem Finanzminister, ins Trudeln kommende Banken zu unterstützen, indem Haftungen übernommen, Darlehen gewährt bzw. Eigenmittel zugeführt werden. Damit geht man davon aus, dass die Banken (mit österreichischer Bankkonzession) alle ihre Zahlungsverpflichtungen aus Einlagen und Anleihen erfüllen können. Weiters sollen auch Marktmanipulationen durch so genannte Leerverkäufe unterbunden werden.

Einlagensicherung

Im Bankwesengesetz werden nun vorläufig Einlagen (Spar-, Termin-, Giro- und Bauspareinlagen) von natürlichen Personen (egal ob Privat- oder Betriebsvermögen) in voller Höhe gesichert. Einlagen von Gläubigern, die keine natürlichen Personen sind, sind nur zu 90 % gesichert und dies nur bis zu einem Höchstbetrag von € 20.000,00.

Für Personengesellschaften und kleine Kapitalgesellschaften (kann z. B. relevant sein bei einer Apparate- oder Regiekostengemeinschaft) erhöht sich dieser Höchstbetrag auf € 50.000,00. Diese Änderungen des Bankwesengesetzes wurden rückwirkend zum 1.10.2008 eingeführt und sind bis 31.12.2009 gültig. Danach gilt – wie von der EU als Minimum geplant – eine Grenze von € 100.000,00.

Von der Einlagensicherung natürlich nicht betroffen sind Einzel-Aktien oder Produkte, die Aktien enthalten (z. B. Investmentfonds).

Stand: 17. November 2008

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