Vor dem Jahreswechsel ist die Arbeitsbelastung bei jedem sehr groß. Vieles muss unbedingt noch vor dem 31.12.2008 erledigt werden. Trotzdem sollte man sich ausreichend Zeit nehmen, um seine Steuersituation nochmals zu überdenken. Nachfolgend haben wir eine Checkliste der Steuer sparpotenziale erstellt, die man noch vor dem Jahreswechsel beachten sollte. Steuertipps
1. Glättung der Progression bzw. Gewinnverlagerung bei
E/A-Rechnern
Bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen gilt grundsätzlich das
Zufluss-Abfluss-Prinzip. Dabei ist darauf zu achten, dass nur Zahlungen
ergebniswirksam sind (den Gewinn verändern) und nicht der Zeitpunkt des
Entstehens der Forderung oder Verbindlichkeit, wie dies bei der doppelten
Buchhaltung (= Bilanzierung) entscheidend ist. Beim ZuflussAbfluss-Prinzip
ist jedoch für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben (z. B.
Löhne, Mieten, Versicherungsprämien, Zinsen) die fünfzehntägige
Zurechnungsfrist zu beachten.
Beispiel: Die Lohnzahlung (Prämie) für Dezember 2008, die am
15.1.2009 bezahlt wird, gilt aufgrund der fünfzehntägigen
Zurechnungsfrist noch im Dezember 2008 als bezahlt.
2. Freibetrag für investierte Gewinne
erstmalig ab der Veranlagung 2007 bei
Einnahmen-Ausgaben-Rechnern (E-A-R)
Um bei der Veranlagung 2008 in den Genuss des Freibetrages zu kommen,
muss bis zum 31.12.2008 noch investiert werden.
Ein Gewinnanteil von maximal 10 % ist dann steuerbefreit (Freibetrag),
wenn der Gewinn einer natürlichen Person zufließt, der Gewinn mittels
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt wird und der Freibetrag in
begünstigtes Anlagevermögen investiert wird. Wichtig: Begünstigt sind auch
festverzinsliche Wertpapiere, die für die Pensionsrückstellung geeignet
sind. Pro Person und Kalenderjahr kann maximal ein Freibetrag von €
100.000,00 geltend gemacht werden.
3. Erwerb von geringwertigen Wirtschaftsgütern
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten unter € 400,00 können im Jahr der
Anschaffung voll abgeschrieben werden. Daher diese noch bis zum Jahresende
anschaffen, wenn eine Anschaffung für (Anfang) 2009 ohnehin geplant
ist.
4. Halbjahresabschreibung für kurz vor Jahresende getätigte
Investitionen
Eine Absetzung für Abnutzung (AfA) kann erst ab Inbetriebnahme des
jeweiligen Wirtschaftsgutes geltend gemacht werden. Erfolgt die
Inbetriebnahme des neu angeschafften Wirtschaftsgutes noch kurzfristig bis
zum 31.12.2008, steht eine Halbjahres-AfA zu. .
5. Letztmalige Möglichkeit der Arbeitnehmerveranlagung für das
Jahr 2003
Mit Jahresende läuft die Fünf-Jahres-Frist für die Antragstellung der
Arbeitnehmerveranlagung 2003 aus.
6. Für bilanzierende Ärzte: Festlegung der Entnahmestrategie
bei Inanspruchnahme der begünstigten Besteuerung
Die begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne können nun auch
bilanzierende Ärzte in Anspruch nehmen.
Entnahmestrategie: Vermeidung einer Nachversteuerung,
die bei Eigenkapitalabbau (= Entnahmen abzüglich betriebsnotwendige
Einlagen übersteigen den Gewinn) stattfindet. Kommt es zu einer
Nachversteuerung, erfolgt diese seit 2007 mit dem halben
Durchschnittssteuersatz jenes Jahres, in dem die entsprechende
Begünstigung geltend gemacht wurde.
7. Steuerfreie (Weihnachts-)Geschenke und Feiern für
Mitarbeiter
Geschenke für Mitarbeiter sind innerhalb eines Freibetrages von €
186,00 jährlich lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Es muss
sich dabei um Sachzuwendungen (Warengutscheine, Wein usw.) handeln.
Bargeschenke hingegen sind immer steuerpflichtig.
Betriebsveranstaltungen, wie z. B. auch
Weihnachtsfeiern, sind bis zu € 365,00
pro Arbeitnehmer und Jahr lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.
Ab 1.1.2009 ist zu beachten:
1. Möglichkeit der Arbeitslosenversicherung für
Selbstständige
Selbstständige Ärzte können sich ab 1.1.2009 auf freiwilliger Basis
selbst arbeitslosenversichern.
Selbstständige sind von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen
Wirtschaft (SVA) über die Möglichkeit der Einbeziehung (Opting-In-Modell)
in die AlV zu verständigen. Sie können innerhalb von sechs Monaten nach
dieser Verständigung ihren Eintritt in die AlV schriftlich erklären.
Frühestmöglicher Zeitpunkt des Eintritts in die AlV ist der
1.1.2009.
Der Antrag kann daher schon zum Jahresende 2008 gestellt werden.
2. Der Umsatzsteuersatz für Medikamente wurde
von 20 % auf 10 % reduziert (vgl.
Artikel auf Seite 4)
3. Zuschläge für die ersten 10 Überstunden im Monat bleiben
künftig steuerfrei sind bis zu € 365,00
pro Arbeitnehmer und Jahr lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.
Stand: 17. November 2008 |