Steuerberater Bruck/Mur, Steiermark - Mag. Fluch Steuerberatungs GmbH zum Inhalt Ärztenews-Archiv
Kanzleinewsletter
Seite weiterempfehlen
Volltextsuche
Startseite
e-mail
e-mail
homepage
Ärztenews-Archiv
Sommer 2010
Frühling 2010
Winter 2009/10
Herbst 2009
Sommer 2009
Frühling 2009
Winter 2008/09
Sommer 2008
Frühling 2008
Winter 2007/08
Freiwillige ArbeitslosenversicherungAb 1.1.2009 für selbstständige Ärzte möglich [mehr]
SportautosMöglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit [mehr]
Anspruchzinsen ab 1.10.2008Was allgemein Zinsen beim Finanzamt kosten [mehr]
Unser Tipp:Telefonkosten vom Privatapparat als Betriebsausgabe bzw. Werbungskosten [mehr]

Kilometergeld und Pendlerpauschale


Erhöhung ab 1.7.2008

Aufgrund der gestiegenen Treibstoffpreise hat der Nationalrat am 6.6.2008 beschlossen, das amtliche Kilometergeld und das Pendlerpauschale zu erhöhen. Die neuen Beträge gelten für den Zeitraum 1.7.2008 bis 31.12.2009 und kommen bereits bei der Lohnverrechnung für Juli 2008 zur Anwendung. Ebenso gelten die neuen Sätze bei der Veranlagung für die Zeiträume ab Juli 2008.

Wird das Kilometergeld abgesetzt, sind damit sämtliche Aufwendungen (auch Maut- und Parkgebühren) abgegolten. Nur Schäden aufgrund höherer Gewalt (z. B. Unfallkosten) können gegebenenfalls zusätzlich zum Kilometergeld geltend gemacht werden.

Die Kosten der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Arbeitsweg) sind grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag (€ 291,00 p.a.) abgegolten, der allen aktiven Arbeitnehmern unabhängig von den tatsächlichen Kosten zusteht. Ein (zusätzliches) Pendlerpauschale ist in Form von Werbungskosten vorgesehen:

Kleines Pendlerpauschale: Benützung von Massenverkehrsmitteln ist zumutbar. Großes Pendlerpauschale: keine Zumutbarkeit der Benutzung von Massenverkehrsmitteln.

ab 1.7.2008 je Kilometer bis 30.6.2008 je Kilometer
Personen- und Kombinationskraftwagen € 0,42 € 0,376 (€?0,38 *)
Zuschlag für mitbeförderte Person € 0,05 € 0,045 (€ 0,05 *)

* gerundet aufgrund Reisekostenerlass

Pendlerpauschale

kleines Pendlerpauschale

Entfernungen der einfachen Wegstrecke ab 1.7.2008 Betrag/Jahr bis 30.6.2008 Betrag/Jahr
ab 20 km € 630,00 € 546,00
ab 40 km € 1.242,00 € 1.080,00
ab 60 km € 1.857,00 € 1.614,00

großes Pendlerpauschale

Entfernungen der einfachen Wegstrecke ab 1.7.2008 Betrag/Jahr bis 30.6.2008 Betrag/Jahr
ab 2 km € 342,00 € 297,00
ab 20 km € 1.356,00 € 1.179,00
ab 40 km € 2.361,00 € 2.052,00
ab 60 km € 3.372,00 € 2.931,00

Stand: 15. August 2008

design by atikon.com