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Verbot der Naturalrabatte bei Hausapotheken


VfGH hält dieses Verbot für nicht verfassungswidrig

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat in seiner Entscheidung vom 4.12.2007 die Beschwerde eines Arztes gegen das im Arzneimittelgesetz geregelte Verbot der sogenannten Naturalrabatte bei Hausapotheken führenden Ärzten abgewiesen.

Der VfGH begründet seine Entscheidung im Wesentlichen wie folgt:

Die angefochtene Regelung soll schon dem Anschein bzw. Verdacht einer nicht bloß fachlich motivierten Verschreibung und Abgabe von Arzneimitteln vorbeugen. Dem Gesetzgeber kann nicht entgegengetreten werden, wenn er dafür ein pauschales Verbot von Naturalrabatten zusätzlich zu den vom Antragsteller ins Treffen geführten, bestehenden „Kontrollmechanismen“ für notwendig erachtet. Weder wäre eine nachträgliche Kontrolle, ob eine Verschreibung und Abgabe in allen Fällen ausschließlich aufgrund fachlicher Überlegungen erfolgt ist, effektiv möglich, noch eine (chef[kontroll]ärztliche) Genehmigung im Vorhinein in jedem einzelnen Fall medizinisch oder gesundheitsökonomisch vertretbar.

Stand: 15. Mai 2008

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