Änderung des Kinderbetreuungsgeldes ab 1.1.2008 |
Mit 1.1.2008 tritt die Änderung des Kinderbetreuungsgeldes (KBG) in Kraft. Die Neuregelung ist nun nach einem langen politischen Diskussionsprozess als Gesetz beschlossen worden (Nationalratsbeschluss am 17.10.2007, Zustimmung des Bundesrates am 31.10.2007). Ab 2008 haben alle Eltern die Wahl: sie können das KBG
Bei Mehrlingsgeburten erhöhen sich die Beträge für das zweite und jedes weitere Kind um € 50,00. Die Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld wird ab 2008 für alle von € 14.600,00 auf € 16.200,00 pro Kalenderjahr erhöht. Unter Zuverdienst fallen grundsätzlich alle steuerpflichtigen Einkünfte (auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Einkünfte aus Kapitalvermögen, etc.) – einschließlich Arbeitslosengeld und Notstandshilfe. Das 13. und 14. Monatsgehalt wird mit einem Äquivalent von 30 % der jährlichen Lohnsteuerbemessungsgrundlage bewertet. Die Zuverdienstgrenze beim Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld (Überbrückungskredit, dieser muss wieder zurückbezahlt werden) wird ab 2008 für alle von € 5.200,00 auf ebenfalls € 16.200,00 angehoben. Der Zuschuss beträgt € 182,00 pro Monat (€ 6,06 / Tag). Die Zuverdienstgrenze erhält ab 2008 eine Einschleifregelung, demnach muss in Hinkunft nicht mehr das gesamte im Kalenderjahr bezogene Kinderbetreuungsgeld (bzw. der Zuschuss) zurückgefordert werden, sondern es ist nur jener Betrag zurückzuzahlen, um den die Zuverdienstgrenze überschritten wird. Stand: 15. November 2007 |







